Unterhalt

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Unterhalt Anwalt Mainz

Relevante Vorschriften

  • §§ 1360, 1361, 1569 ff., 1601 ff. BGB

Verwandte Begriffe

Unterhalt stellt eine regelmäßige Geldleistung zur Bestreitung der Lebensführung dar. Dabei besteht ein Unterhaltsanspruch nur im Falle einer gesetzlichen Normierung. In Deutschland bestehen Unterhaltspflichten zum einen gegenüber Verwandten in gerader Linie, so dass nicht nur Eltern (und ggf. Großeltern) ihren Kindern Unterhalt zu leisten haben, sondern umgekehrt auch Kinder ihren Eltern. Daneben bestehen Unterhaltsansprüche des Ehegatten, wobei hier wiederum zwischen Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu differenzieren ist. Schließlich existiert noch der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils eines nichtehelichen Kindes gegen den anderen Elternteil.

Für die Berechnung der Unterhaltshöhe werden beim Kindesunterhalt Unterhaltstabellen und -leitlinien herangezogen, wohingegen sich der Ehegattenunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen bemisst.

Unterhalt - Beratung in Mainz

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