Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Kontakt: 06131 94717 0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nachehelicher Ehegattenunterhalt Anwalt Mainz

Relevante Vorschriften

  • §§ 1569 ff. BGB

Verwandte Begriffe

Nach der gesetzlichen Vorschrift des §§ 1569 ff. BGB obliegt es nach der Scheidung jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Abweichend von diesem Grundsatz der Eigenverantwortung gibt es im Gesetz abschließend aufgezählte Unterhaltstatbestände, welche in der fortwirkenden Verantwortung der Ehegatten füreinander begründet sind. Es handelt sich um Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Billigkeitsunterhalt. Die Unterhaltstatbestände führen dazu, dass in der Praxis in einer Vielzahl an Fällen nach der Ehe wenigstens für einen begrenzten Zeitraum noch ein Unterhaltsanspruch eines Ehegatten besteht.

Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn ab Rechtskraft der Scheidung ohne zeitliche Lücke ein Unterhaltstatbestand vorliegt. Dabei können auch mehrere verschiedene Unterhaltsansprüche zeitlich aneinander anknüpfen.

Die Höhe des Unterhaltes bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Allerdings ist eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf vorzunehmen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung unbillig wäre. Hierbei spielt die Frage, ob ehebedingte Nachteile, etwa durch Kindeserziehung, vorliegen, eine entscheidende Rolle. Der Unterhaltsberechtigte kann seinen Unterhaltsanspruch schließlich auch verwirken. Häufigster Fall ist das Leben in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft über einen längeren Zeitraum.

Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Beratung in Mainz

„Wir sind eine führende Rechtsanwaltskanzlei spezialisiert auf
Familienrecht, Medizinrecht sowie Mediation.
Was uns ausmacht – langjährige Erfahrung, Kompetenz und Vertrauen.“

Kanzlei Trautmann Mainz - Familienrecht und Medizinrecht
An den Platzäckern 34 | 55127 Mainz
T 06131.94717 0
| F 06131.94717 77
| E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
© Rechtsanwälte Trautmann Mainz