Kindergeld stellt eine vorweggenommene Steuervergütung an Eltern zum Zwecke der Familienförderung dar. Es ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Das Kindergeld ist bei der Familienkasse zu beantragen. Im Familienrecht ist das Kindergeld von erheblicher Bedeutung im Rahmen der Berechnung des zu leistenden Kindesunterhaltes.
Das Kindergeld wird als zweckgebundene Leistung unmittelbar dem Kind zugewiesen. Bezieht im Trennungsfall der betreuende Elternteil das Kindergeld insgesamt, wird dies zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes angerechnet, so dass der geschuldete Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle um das hälftige Kindergeld zu kürzen ist.
Kindergeld - Beratung in Mainz
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