Durch die Scheidung wird eine Ehe aufgelöst. Sie kann nur durch einen gerichtlichen Beschluss auf Antrag eines oder beider Ehegatten erfolgen. Eine notarielle Scheidung oder sogar eine „Online-Scheidung“ (bei der lediglich der Kontakt zum Rechtsanwalt online abläuft) gibt es nicht.
Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Dies ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Nach dem Gesetz wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Gegner der Scheidung zustimmt. Ohne eine solche Zustimmung gilt die Vermutung nach einer Trennungszeit von drei Jahren.
Die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ist von erheblicher rechtlicher Bedeutung. So wird beispielsweise der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnes und des Versorgungsausgleiches ausgelöst.
Scheidung - Beratung in Mainz
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