Elterliche Sorge

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Elterliche Sorge Anwalt Mainz

Relevante Vorschriften

  • §§ 1626, 1626 a, 1627, 1629, 1631, 1671 BGB

Verwandte Begriffe

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst dabei die Sorge für die Person des Kindes, so genannte „Personensorge“, und das Vermögen des Kindes, so genannte „Vermögenssorge“. Die elterliche Sorge umfasst beispielsweise die Namensgebung, die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung, die Aufenthaltsbestimmung und vieles mehr. Das Sorgerecht steht verheirateten Eltern gemeinsam zu.

Nicht verheiratete Eltern müssen zunächst eine Sorgeerklärung abgeben oder heiraten; anderenfalls steht die elterliche Sorge der Mutter zu. In diesem Fall kann das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam übertragen, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch über Trennung und Scheidung hinaus. Auf Antrag ist die alleinige Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil möglich. Ob einem solchen Antrag stattzugeben ist, hängt davon ab, ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Elterliche Sorge - Beratung in Mainz

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