Bei dem Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Teilbereich des elterlichen Sorgerechts. Es beinhaltet das Recht, den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht beiden Elternteilen grundsätzlich gemeinschaftlich zu, kann jedoch auf Antrag einem Elternteil übertragen werden. Dabei kann das gemeinschaftliche Sorgerecht im Übrigen unberührt bleiben.
Eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind ins Ausland verbringen kann.
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Beratung in Mainz
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