Ihre Kanzlei für Medizinrecht in Mainz

Kontakt: 06131 94717 0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umfassende Betreuung in allen Fragen des Medizinrechts

Wir betreuen und beraten niedergelassene und im Krankenhaus tätige (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer in sämtlichen Rechtsangelegenheiten, mit denen diese in ihrem beruflichen Alltag konfrontiert werden.

Insbesondere im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt das Recht einem Wandel in einer Geschwindigkeit, die ansonsten allenfalls im Bereich des Steuerrechtes bekannt ist. Neben den häufigen Rechtsänderungen sind an das Medizinrecht besondere Anforderungen geknüpft, da es sich um eine interdisziplinäre Materie handelt, die die Berücksichtigung sozial- und zivilrechtlicher Aspekte erforderlich macht. So verlangt beispielsweise die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft nicht nur gesellschaftsrechtliche Kenntnisse, sondern es sind darüber hinaus zwingend gesetzgeberische vertragsarzt- und berufsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Unsere Betreuung umfasst selbstverständlich auch die gerichtliche Vertretung in streitigen Angelegenheiten.

Unser Leistungsspektrum bezieht sich auf sämtliche Bereiche des Vertragsarzt- und Arztrechts, insbesondere auf:

  • Ärztliche Kooperationsformen (Berufausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Praxisverbund, Medizinische Kooperationsgemeinschaft etc.)

  • Gründung und Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

  • Kooperationen niedergelassener Ärzte mit Krankenhäusern

  • Praxisabgabe, Praxisübernahme

  • Niederlassung in eigener Praxis

  • Zulassungsrecht (Ärzte-ZV, Bedarfsplanungsrichtlinien)

  • Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ)

  • IGeL

  • Anstellungen von Ärzten und nichtärztlichem Personal und damit verbundene arbeitsrechtliche Fragestellungen

  • Ärztliches Werberecht

  • Approbation (Erteilung, Rücknahme, Widerruf, Ruhen)

  • Abgabe von Waren bzw. Erbringung gewerblicher Dienstleistungen durch (Zahn-) Ärzte

  • Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere der Industrie

  • Ermächtigung von Krankenhausärzten

  • Plausibilitätsverfahren

  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen

  • Honorarangelegenheiten/Abrechnungsfragen

  • Krankenversicherungsrecht

Kanzlei Trautmann Mainz - Familienrecht und Medizinrecht
An den Platzäckern 34 | 55127 Mainz
T 06131.94717 0
| F 06131.94717 77
| E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
© Rechtsanwälte Trautmann Mainz