Auskunftsansprüche dienen in der Regel als Hilfsmittel zur Durchsetzung anderer Ansprüche und können isoliert sowie im Wege einer Stufenklage geltend gemacht werden. So kann beispielsweise ein Unterhaltsanspruch erst beziffert werden, wenn der vermeintliche Schuldner Auskunft über seine Einkünfte erteilt hat.
Wichtige Auskunftsansprüche im Familienrecht stellen neben dem unterhaltsrechtlichen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen auch der Anspruch auf Auskunft über das Endvermögen bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft sowie der Anspruch auf Auskunft über bestehende Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs dar.
Der Auskunftsanspruch bedarf jeweils einer eigenen Rechtsgrundlage.
Auskunftsanspruch - Beratung in Mainz
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