
Wir beraten und vertreten Mandanten umfassend im Öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Zu unseren Mandanten zählen ebenso private Bauherren und Grundstückseigentümer wie Gemeinden. Hierdurch erhalten wir Einblick in die verschiedenen Interessenlagen, die für baurechtliche Streitigkeiten charakteristisch sind. Dabei vernachlässigen wir nicht den Gedankenaustausch mit den behördlichen Ansprechpartnern, die uns durch unsere langjährige Tätigkeit regelmäßig auch persönlich bekannt sind.
Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben steht dabei im Vordergrund unserer Tätigkeit. Hierbei begleiten wir den Bauherrn von der Vorbereitung des Bauantrages bis zur Erlangung von Baurecht und dessen Absicherung gegenüber Dritten. Daneben befassen wir uns mit Angelegenheiten des Bodenordnungs- und Entschädigungsrechts. Insgesamt umfasst das Öffentliche Baurecht aber eine Vielzahl von Aspekten, die Bestandteil unserer täglichen Arbeit sind:
Städtebaurecht
Bauordnungsrecht
Umlegungsverfahren und Baulanderschließung
Enteignungs- und Entschädigungsrecht
Rechtsschutz gegen Bauleitpläne und Einzelentscheidungen
Amtshaftung
Planfeststellungsverfahren
Städtebauliche Verträge / Public Private Partnership
Vereinbarungen unter Nachbarn
Klageverfahren Dritter gegen erteilte Baugenehmigung/Verteidigung der Baugenehmigung gegen Klagen Dritter
Die erfolgreiche Umsetzung von Bauvorhaben lässt sich nicht ohne die eingehende Prüfung der inzwischen umfangreichen umweltrechtlichen Vorgaben bewältigen. Das Umweltrecht ist durch zahlreiche nationale und inzwischen auch europarechtliche Vorschriften ein stark reglementiertes Rechtsgebiet. Daher zeigen wir unseren Mandanten Lösungswege auf, die eine verantwortungsvolle und im Einklang mit den bestehenden Vorschriften stehende Umsetzung geplanter Vorhaben zulässt. Dabei umfasst unsere Beratung umweltrechtliche Komplexe wie beispielsweise:
Naturschutz und Landschaftspflege
Immissionsschutzrecht
Gewässerschutzrecht
Europäisches Umweltrecht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, IVU-Richtlinie)
Bodenschutz- und Altlastenrecht
